IKB Leasing Hungária - Bestimmungen
  IKB Leasing Hungária Kft.
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H-1027 Budapest
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Bestimmungen


Leasing-Bestimmungen in Ungarn


Wichtig:
Gerade in den mittelosteuropäischen Reformstaaten ändern sich die Leasingbestimmungen und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen relativ schnell und manchmal - zumindest für den Außenstehenden - auch überraschend. Daher schafft nur der Kontakt mit unseren vor Ort ansässigen Leasinggesellschaften absolute Sicherheit in allen Fragen der Leasingvertragsgestaltung.

Finance-Leasing:
    Finance-Leasing: :
    Beim Finance-Leasing wird der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes aktivieren, bilanzieren und abschreiben. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Anschaffungswert wird bei Vertragsbeginn in einer Summe fällig und kann vom Leasingnehmer als Vorsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Leasingrate besteht aus Kapital- und Zinsteil. Mit Zahlung der letzten Leasingrate geht automatisch das Eigentum auch juristich an den Kunden über.

    Finance-Leasing mit Kaufoption: :
    Das Leasingobjekt wird in den Bilanzen des Leasingnehmers aktiviert, er rechnet die Amortisationskosten für die Anlage ab. Der Zinsanteil der Leasingrate kann in der GuV abgerechnet werden. Die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bilden die Mietvorauszahlung, sowie der jeweilige Kapitalanteil der Leasingrate. Das Leasingobjekt geht am Ende der Laufzeit ins Eigentum des Leasingnehmers über, sofern der kalkulierte Optionskaufpreis vom Leasingnehmer bezahlt wird (Kaufoption).


Operating-Leasing:
Beim Operating-Leasing aktiviert die IKB Leasing als wirtschaftlicher Eigentümer das Objekt in der Bilanz. Sie können die Leasingraten als Kosten in der GuV verbuchen. Die Bilanzierung beim Leasinggeber bedeutet Bilanzneutralität beim Leasingnehmer - mit ausgesprochen positiven Auswirkungen auf Ihre Unternehmenskennzahlen. Die Umsatzsteuer wird auf die monatliche Leasingrate fällig und ist als Vorsteuer abzugsfähig. Die Leasingraten fallen in der GuV des Leasingnehmers an.

Annuität:
Die Leasingraten werden in der Regel annuitätisch kalkuliert. Mit dieser Kalkulationsmethode bleiben die monatlichen Leasingraten innerhalb der einzelnen Zinsperioden unverändert, und verschafft Ihnen daher eine gleichmässige Liquiditätsbelastung.

Restwert:
Beim Operating-Leasing zahlt der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit nur für den wirtschaftlichen Verschleiß des Objektes, die Verwertung des Leasinggegenstandes und Realisierung des Restwertes übernimmt der Leasinggeber. Besonders bei sehr werthaltigen Investitionsgütern kann ein hoher Restwert kalkuliert werden. Dadurch entsteht für Sie eine geringere Liquiditätsbelastung.

Zahlungsperiode:
Bei der IKB Leasing werden die Leasingraten nachschüssig kalkuliert, d.h. Sie bezahlen die Leasingraten nachträglich in der jeweiligen Periode, erst nach der Nutzung des Objektes.

Laufzeit:
Der Leasingvertrag wird grundsätzlich für eine feste Vertragsdauer abgeschlossen. Die Vertraglaufzeit beginnt mit Übernahme des Leasingobjetes und endet mit Ablauf der Vertragsdauer, sofern alle Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag erfüllt werden.

Kaufvertrag:
Der Leasinggeber kauft das von Ihnen ausgewählte Leasingobjekt nach Ihren Wünschen und zu den von Ihnen vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Bonitätsprüfung:
Bevor wir ein Leasingverhältnis eingehen, überprüfen wir anhand der eingereichten Dokumente die Risiken in Hinsicht auf Kundenbonität, Leasingobjekt und Lieferant.

Sicherheiten:
Zwecks Reduzierung oder Deckung des Engagementrisikos können vom Leasinggeber gegebenenfalls Sicherheiten erforderlich werden.

    Mietvorauszahlung:
    Die Mietvorauszahlung ist eine Vorauszahlung durch den Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft und/oder Lieferantenfirma vor dem Vertragsbeginn.

    Bürgschaft:
    Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Leasinggesellschaft)verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Leasingnehmers einzustehen.

    Depotzahlung:
    Eine Depotzahlung ist (analog einer Kaution)eine Zahlung des Leasingnehmers bzw. eines Dritten an die Leasinggesellschaft, die dessen Vertrags- und Ersatzansprüche aus dem Leasingvertrag sichern soll. Sie ist also eine Sicherheitsleistung des Leasingnehmers bzw. eines Dritten für Ansprüche der Leasinggesellschaft aus dem Leasingvertrag.

    Rückkaufvereinbarung:
    Als weitere Zusatzsicherheit kann die Übernahme einer Rückkaufverpflichtung durch einen Dritten (in der Regel der Lieferant des Leasingobjektes) vereinbart werden.

Garantie/Gewährleistung:
Alle Rechte bezüglich der Garantie sowie der Gewährleistungen und sonstige Einwände werden aus dem Kaufvertrag vom Leasinggeber an den Leasingnehmer abgetreten und können auf diese Weise direkt geltend machen werden.

Gefahrtragung:
Die Gefahr des Verlustes, des Verschwindens (Diebstahls) sowie der Beschädigung und des Unterganges des Leasingobjektes trägt der Leasingnehmer.

Versicherung:
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Leasingvertrages das Leasingobjekt gegen alle versicherbaren Schäden und Risiken zu versichern, wobei der Leasinggeber Begünstigter der Verträge sein muß. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherungsprämie in die Leasingrate zu integrieren.

Vorfinanzierung:
Viele Lieferanten verlangen vor der ordnungsgemäßen Übernahme des Objektes entsprechende Anzahlungen. Diese Anzahlungen können entweder vom Leasingnehmer oder vom Leasinggeber geleistet werden. Sofern der Leasingnehmer die Anzahlungen leistet, werden diese nach ordungsgemäßer Übernahme des Objektes von dem Leasinggeber an den Leasingnehmer erstattet. Der Leasinggeber erklärt sich bereit, die vereinbarten Anzahlungen auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung vorzufinanzieren.




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